Schutz von Katzen

Das Problem mit wild lebenden Katzen
Nicht nur im Ausland, auch in Deutschland gibt es mit geschätzt 2 Mio. Tieren eine große Population an freilebenden Streunerkatzen. Diese sind für die Bevölkerung jedoch oft mehr oder weniger unsichtbar, da sie sich besonders in ländlichen Regionen aufhalten und landwirtschaftliche Betriebe, leer stehende Anwesen, Ställe, Firmengelände und Schrebergärten als Unterschlupf nutzen.
Meist handelt es sich bei diesen Katzen um unkastrierte entlaufene, ausgesetzte und zurückgelassene Hauskatzen, die in Folge zunehmend verwildern und sich unkontrolliert vermehren. Durch die hohe Reproduktionsrate (2-3 Würfe / Jahr mit durchschnittlich 2-5 Jungen pro Wurf) und die frühe Geschlechtsreife erhöht sich die Anzahl der Katzen unter günstigen Umständen binnen weniger Jahre rapide und gerät schnell außer Kontrolle.
In derart schnell wachsenden Katzenkolonien kommt es zur Verbreitung von ansteckenden und oft tödlich verlaufenden Krankheiten (Katzenschnupfen, Katzenseuche) sowie zu einem schwerwiegenden Parasitenbefall (Würmer, Flöhe, Milben). Wild lebende Katzen haben durch Mangelernährung, fehlende tiermedizinische Versorgung und Inzucht eine geringe Lebenserwartung, die Sterblichkeitsrate ist besonders bei Jungtieren sehr hoch. Viele Katzen leiden erheblich und verenden qualvoll und unbemerkt in ihren Verstecken oder werden Opfer des Straßenverkehrs.
Weiterhin stellen diese Katzen oft ein Ärgernis für Anwohner und Landwirte dar, da sie Sandkästen, Beete und Futtermittel durch ihre Hinterlassenschaften verunreinigen und besonders unkastrierte Kater ein ausgeprägtes Territorial- und Markierverhalten zeigen. Außerdem fallen Studien zufolge bis zu 200 Mio. Vögel pro Jahr Freigängerkatzen zum Opfer und auch Reptilien und Kleinsäuger werden in ihren Beständen bedroht.

Kastrationsaktionen: Kastration von wild lebenden Katzen ist Tierschutz!
Unser Ziel ist es deshalb, die unkontrollierte Vermehrung solcher Katzen durch Kastrationen zu unterbinden und so die Populationsdichte zu reduzieren.
Bei Kastrationsaktionen werden Futterstellen eingerichtet und anschließend möglichst alle Katzen einer Kolonie auf einmal mit Hilfe von Lebendfallen nacheinander und unter ständiger Sichtkontrolle der Fallen durch geschulte Vereinsmitglieder eingefangen.
Im Anschluss findet die medizinische Versorgung und Kastration durch den Tierarzt statt. Gleichzeitig werden die Katzen mittels Mikrochip gekennzeichnet und mit den entsprechenden Daten bei TAASO registriert. Jungtiere, die zu jung für eine Kastration und noch gut auf den Menschen sozialisierbar sind werden in unseren Pflegestellen aufgezogen, geimpft, gekennzeichnet und medizinisch versorgt um sie dann als verschmuste Haustiger in ein neues Zuhause zu vermitteln. Erwachsene wild lebende Katzen sind in der Regel nicht mehr sozialisierbar und werden nachdem sie sich von der Operation erholt haben wieder vor Ort freigelassen und über die Futterstelle weiterhin mit Nahrung und Wasser versorgt.
Über unseren Verein Tierschutzverein Landkreis Landshut - Cats & Dogs in Not e.V. und in Zusammenarbeit mit anderen Tierschutzvereinen und Privatpersonen konnten so in den letzten 4 Jahren über 1400 Katzen im Landkreis Landshut und angrenzenden Gemeinden auf ehrenamtlicher Basis kastriert und gekennzeichnet werden. Diese Maßnahmen entlasten zwar die zuständigen Gemeinden und das örtliche Tierheim, sie sind allerdings nicht in der Lage das Problem bei der Wurzel zu packen und die Populationen dauerhaft zu kontrollieren.
Deshalb ist aus unserer Sicht der Erlass einer Katzenschutzverordnung nach §13b Tierschutzgesetz unerlässlich um die unkontrollierte Vermehrung von wild lebenden Katzen dauerhaft einzudämmen.
Dies alles geht mit einem nicht unerheblichen Kosten- und Zeitaufwand einher. Wir würden uns deshalb sehr freuen wenn Sie unsere Kastrationsaktionen mit einer Spende unterstützen würden.
Sollten Sie herrenlose Katzenpopulationen im Landkreis Landshut kennen oder sind Ihnen selbst wilde Streunerkatzen zugelaufen? Melden Sie sich gerne bei uns, wir versuchen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Weitere Infos auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt & Verbraucherschutz oder beim Deutschen Tierschutzbund.
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Katzenschutzverordnung
Die romantisierte Vorstellung vom Leben verwilderter Hauskatzen entspricht keineswegs der Realität. All diese Katzen sind keine Wildtiere sondern stammen von domestizierten Hauskatzen ab, sie sind deshalb auf die Fürsorge des Menschen angewiesen und brauchen Futter und tiermedizinische Versorgung.
Im Juli 2013 wurde deshalb der §13b ins Tierschutzgesetz eingeführt, der die Problematik der sich unkontrolliert vermehrenden Katzen behandelt und die Voraussetzungen zum Erlass einer sogenannten Katzenschutzverordnung vorgibt. Kurz zusammengefasst schreibt eine Katzenschutzverordnung nach §13b TierSchG die Kastration von Katzen im unkontrollierten Freigang sowie deren Kennzeichnung und Registrierung in einem Haustierregister vor.
Die Bemühungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass nur durch flächendeckende Kastration der stetig wachsenden Population von Streunerkatzen tierschutzgerecht, nachhaltig und wirksam begegnet werden kann. Tierschutzvereine wünschen sich deshalb eine ganzheitliche Lösung, da jahrzehntelange Bemühungen in Form von Kastrationsaktionen und Aufnahme hilfebedürftiger Tiere bislang keine Reduktion der Streunerpopulation erreicht werden konnte.
Mittlerweile gibt es in Deutschland mehr als 1400 Städte und Gemeinden in denen Katzenschutzverordnungen erlassen wurden, zuletzt konnten einige Gemeinden im Landkreis Landsberg am Lech, die Gemeinde Laufen im Berchdesgadener Land und die Stadt Aschaffenburg im Bundesland Bayern nachziehen. Dort wo bereits Katzenschutzverordnungen in Kraft getreten sind wurde eine effektive Reduktion der oft kranken und verwahrlosten Katzen erreicht. Durch bessere Rückverfolgbarkeit werden Tierschutzvereine, Tierheime und Gemeinden entlastet und ein rechtssicherer Umgang mit Fundkatzen wird ermöglicht.
Der Stand einer KVO im Landkreis Landshut?
Wir haben bereits im November 2023 Anträge für zehn Gemeinden des Landkreises gestellt, in denen wir besonders viele Streunerkatzen dokumentiert haben. Doch leider lehnt das Landratsamt Landshut den Erlass einer Verordnung trotz fundierter Datengrundlage und Erfüllung sämtlicher rechtlichen Voraussetzungen bislang ab und sieht keinen akuten Handlungsbedarf.
Doch wir kämpfen weiter und werden nicht aufgeben bis wir eine Katzenschutzverordnung für den Landkreis Landshut erwirken konnten.
Aufklärungsarbeit zu Kennzeichnung und Registrierung von Katzen, zu wild lebenden Katzenkolonien und Überprüfung einer Kennzeichnung bei Fundkatzen und Totfunden
Ein weiterer Fokus liegt in der Aufklärungsarbeit um Bevölkerung und Katzenhalter über die aktuelle Situation und die Notwendigkeit der Kastration und Kennzeichnung / Registrierung von Katzen mit ungesichertem Freilauf zu informieren.
Über soziale Medien, Zeitung, Infostände und Gemeindeblätter soll das Bewusstsein der Menschen geschärft werden und dazu auffordern, Verantwortung für die eigenen und herrenlosen Tiere zu übernehmen.
Durch die Kennzeichnung von Katzen mittels Mikrochip können diese im Verlustfall (Tier entlaufen, versehentlich in Fahrzeug mitgefahren, verletzt oder tot aufgefunden) schnell identifiziert werden und der Besitzer über deren Verbleib informiert werden. Außerdem kann bei wild lebenden Streunerkatzen über die hinterlegten Daten festgestellt werden, ob diese bereits kastriert worden sind.
Fallenscheinkurse
Um Katzen im Rahmen unserer Kastrationsaktionen fachgerecht sichern zu können, haben unsere eingesetzten Teammitglieder einen Fallenscheinkurs an einer Jagdschule absolviert.
Dadurch gewährleisten wir eine sichere, fachgerechte und verantwortungsvolle Vorgehensweise.














