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Vermittlungs-grundsätze

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Unsere Vermittlungsgrundsätze - Häufige Fragen & Voraussetzungen

Der Schutz und das Wohlergehen unserer Tiere stehen für uns an erster Stelle. Damit eine Vermittlung langfristig erfolgreich ist und nicht zu Lasten der Tiere geht, haben wir bestimmte Voraussetzungen definiert.


Andere Tierschutzvereine oder Tierheime handhaben einige Punkte möglicherweise anders – das respektieren wir ausdrücklich. Die folgenden Kriterien sind unsere persönlichen Erfahrungswerte, mit denen wir in der Vergangenheit sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Sie dienen nicht dazu, Menschen auszuschließen, sondern sollen sicherstellen, dass unsere Schützlinge ein dauerhaftes, sicheres und artgerechtes Zuhause finden.

Wir bitten um Verständnis, dass wir im Zweifel immer im Sinne des Tieres entscheiden.

1. Raucherhaushalte (Innenräume)

Wir vermitteln unsere Tiere nicht in Haushalte, in denen in den Innenräumen geraucht wird.

Tabakrauch stellt für Tiere eine erhebliche gesundheitliche Belastung dar. Anders als Menschen können sie sich der Belastung nicht entziehen. Sie leiden sogar unter einer Doppelbelastung: Tiere nehmen Schadstoffe nicht nur über die Atmung auf, sondern auch über die Fellpflege, wenn sich Rauchpartikel im Fell absetzen und abgeschleckt werden.
Langfristig kann dies zu gesundheitlichen Problemen führen. Aus Verantwortung gegenüber unseren Tieren schließen wir daher Raucherhaushalte mit Innenraumrauchen grundsätzlich von einer Vermittlung aus.

2. Vermieterbestätigung

Auch wenn Tierhaltung rechtlich nicht pauschal verboten werden kann, verlangen wir eine schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters.

Diese Bestätigung sollte den Namen des Vermieters, den Namen des Mieters sowie die vollständige Adresse des Mietobjekts enthalten.
Sie dient in erster Linie dem Schutz unserer vermittelten Tiere: Leider kommt es immer wieder vor, dass Tiere nachträglich wieder abgegeben werden müssen, weil es Probleme mit dem Vermieter gibt. Steht im Raum, die Wohnung zu verlieren, entscheiden sich viele Menschen notgedrungen gegen das Tier.

Gleichzeitig ist die Vermieterbestätigung auch eine Absicherung für den Adoptanten selbst. Sie schafft Klarheit und Sicherheit und verhindert spätere Konflikte. Unser Ziel ist es, dass Mensch und Tier sorgenfrei zusammenleben können – ohne rechtliche Unsicherheiten im Hintergrund.

Bei Katzen in Wohnungshaltung muss zusätzlich abgeklärt und schriftlich festgehalten werden, dass Maßnahmen wie das Vernetzen von Balkon / Terrasse erlaubt sind. Diese Sicherungen sind für eine artgerechte und sichere Haltung unerlässlich und dürfen nicht erst nach der Vermittlung zum Streitpunkt werden.

3. Vermittlung zu unkastrierten Tieren

Wir vermitteln keine unkastrierten Tiere (z. B. junge Welpen oder Kitten) in Haushalte, in denen bereits unkastrierte Tiere derselben Art, aber unterschiedlichen Geschlechts leben.

Diese Regelung dient dem Schutz unserer Schützlinge. Ungewollte Vermehrung – sei es durch geplante Zucht oder sogenannte „Hoppala-Würfe“ – widerspricht unseren Grundsätzen im Tierschutz.
Wir möchten ausschließen, dass vermittelte Tiere zur Zucht eingesetzt werden oder es zu unkontrollierter Fortpflanzung kommt. Verantwortungsvoller Tierschutz bedeutet für uns auch, vorausschauend zu handeln.

4. Freigängerkatzen

Grundsätzlich vermitteln wir Katzen bevorzugt in den Freigang – allerdings nur in verkehrsberuhigte Gegenden.

Vor einer Vermittlung machen wir uns ein genaues Bild von der Wohnlage. Der Schutz der Tiere hat oberste Priorität. Unsere Pflegestellen und der Verein investieren viel Zeit, Geld und vor allem Herzblut in ihre Schützlinge. Die Katzen wachsen uns ans Herz, und entsprechend wünschen wir uns für sie das bestmögliche Zuhause.

Uns ist bewusst, dass es bei Freigängern niemals eine hundertprozentige Sicherheit geben kann. Dennoch sehen wir es als unsere Verantwortung, Risiken so gut wie möglich zu minimieren. Wenn wir die Gefahr als zu hoch einschätzen – etwa durch stark befahrene Straßen in unmittelbarer Nähe – kommt es zu keiner Vermittlung.

Darüber hinaus interessiert uns auch: Wie findet die Katze nach dem Freigang wieder ins Haus? Welche Schutzmöglichkeiten (z.B. Hütte, Zugang zu Garage, o.ä.) bestehen, wenn die Halter mal für mehrere Stunden abwesend sind? All diese Punkte fließen in unsere individuelle Entscheidung mit ein.

5. Wohnungskatzen

Nicht jede Katze ist für den Freigang geeignet. Einige unserer Schützlinge können sehr gut in Wohnungshaltung vermittelt werden – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die Wohnung muss über eine gesicherte Form des Auslaufs verfügen, z. B. einen katzensicher vernetzten Balkon / Terrasse oder einen ausbruchssicheren Garten.

 

Zudem ist ausreichend Platz erforderlich. Wir setzen eine Mindest-Nutzfläche von ca. 75 m² voraus. Damit ist die Fläche gemeint, die der Katze tatsächlich dauerhaft zugänglich ist (ohne verschlossene Räume). Bei der Vermittlung von zwei oder mehr Katzen ist entsprechend mehr Platz notwendig.

Uns ist bewusst, dass unsere Katzen auf den Pflegestellen häufig weniger Fläche zur Verfügung haben als die von uns geforderte Mindestgröße. Dabei handelt es sich jedoch um eine temporäre Unterbringung über einen überschaubaren Zeitraum von meist nur wenigen Wochen. Eine Pflegestelle ersetzt kein dauerhaftes Zuhause, sondern dient der sicheren Unterbringung, Versorgung und Vorbereitung auf die Vermittlung.
Für das endgültige Zuhause – also den Ort, an dem die Katze viele Jahre ihres Lebens verbringen soll – halten wir andere Maßstäbe für notwendig und angemessen.

Ebenso wichtig ist uns eine artgerechte, dreidimensionale Gestaltung des Wohnraums. Dazu gehören Kletter- und Rückzugsmöglichkeiten, Kratzbäume, Wand- oder Deckenlösungen sowie abwechslungsreiche Beschäftigungsangebote. Wohnungskatzen benötigen Struktur, Bewegung und geistige Auslastung, um dauerhaft ausgeglichen und gesund zu bleiben.

Die endgültige Entscheidung treffen wir stets individuell – orientiert am Charakter und den Bedürfnissen der jeweiligen Katze.

6. Katzen oder Kitten in Einzelhaltung

Eine häufige Frage ist, ob wir Kitten in Einzelhaltung vermitteln. Die Antwort lautet klar: Nein.

Für uns gehört mindestens ein Artgenosse zur artgerechten Kittenhaltung dazu. Gerade Kitten lernen durch einen Spielpartner wichtige soziale Fähigkeiten wie Grenzen, Kommunikation und Sozialverhalten. Ein Mensch kann diesen Lernprozess nicht ersetzen – auch bei bester Absicht nicht.

Bei erwachsenen Katzen kann eine Einzelhaltung möglich sein. Dies hängt stark vom individuellen Charakter der Katze ab. Weitere Faktoren sind unter anderem die Haltungsform (z. B. Freigang, bei dem sich die Katze selbst Kontakte suchen kann) oder gesundheitliche Einschränkungen. Auch hier entscheiden wir immer im Einzelfall und im Sinne des Tieres.

7. Hund und Vollzeit-Arbeit

Eine Vollzeitbeschäftigung ist grundsätzlich kein Ausschlusskriterium – allerdings mit klaren Grenzen.

Wir vermitteln keine Hunde in Haushalte, in denen sie täglich mehr als halbtags alleine bleiben müssten. In der Praxis werden Arbeitszeiten oft schöngerechnet: Pausen, Fahrtwege und Erledigungen nach der Arbeit kommen hinzu, sodass z.B. aus 8 schnell 9 oder 10 Stunden werden. Das ist dem Hund gegenüber nicht fair.

Ja, auch im Tierheim werden Hunde nicht rund um die Uhr betreut. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass sie dort mit Artgenossen zusammenleben und nicht dauerhaft alleine sind.
 

Glücklicherweise gibt es heute viele Möglichkeiten, Vollzeit-Arbeit und Hundehaltung zu kombinieren: Homeoffice, das Mitnehmen ins Büro, Unterstützung durch andere im Haushalt lebende Personen oder externe Betreuung. Ein Hund sollte lernen, auch einmal alleine zu bleiben – aber nicht den gesamten Tag über.

Bei Homeoffice oder Mitnahme ins Büro - bitte entsprechend eine schriftliche Bestätigung / Regelung des Arbeitgebers einreichen.

8. Welpen

Ein Welpe ist kein „kleiner Hund“, sondern vergleichbar mit einem Baby oder Kleinkind.

Gerade in den ersten Monaten benötigt ein Welpe intensive Betreuung, Zeit und Aufmerksamkeit. Wenn ein Welpe nach kurzer Eingewöhnung bereits mehrere Stunden täglich alleine bleiben soll, führt das in vielen Fällen zu Problemen. Unsere Erfahrungen zeigen unter anderem verstärkte Verlustängste, große Schwierigkeiten bei der Stubenreinheit oder destruktives Verhalten wie das Anknabbern und Zerstören von Möbeln und Gegenständen.

Alleine bleiben will gelernt sein – und das behutsam und über einen längeren Zeitraum. Das lässt sich nicht innerhalb von zwei oder drei Wochen „abhaken“.


Daher vermitteln wir Welpen ausschließlich in Haushalte, in denen die Betreuung in den ersten Monaten zuverlässig und ausreichend gewährleistet ist. Das ist eine wichtige Grundlage für eine gesunde Entwicklung und ein stabiles Mensch-Hund-Verhältnis.

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